AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VIP-Hospitality Sportainment GmbH für den Verkauf von Eintrittskarten

Für den Verkauf von Eintrittskarten durch die VIP-Hospitality Sportainment GmbH ("nachfolgend Gesellschaft genannt"), Rheinpromenade 10, 40789 Monheim am Rhein, gelten folgende AGB:

1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (im Folgenden: "Tickets" genannt). Sie gelten für das gesamte Online-Angebot unter www.vip-hospitality.de, sowie für sämtliche schriftlichen oder telefonischen Ticketbestellungen bei der Gesellschaft
  • Mit der Registrierung des Kunden auf der Internetseite der Gesellschaft oder der Durchführung eines Bestellvorganges in Schriftform oder in telefonischer Form erkennt der Kunde die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  • Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Ticketbestellungen des Kunden bei der Gesellschaft.
  • TDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Gesellschaft diesen ausdrücklich zugestimmt hat

2. Vertragsbeziehungen, Ticketpreise

  • Die Gesellschaft ist nicht selbst Veranstalter der Veranstaltungen, die Gegenstand der Tickets sind. Durch den Erwerb der Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschliesslich zwischen den jeweiligen Kunden und dem Veranstalter zustande. Wenn ein Ticket auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen des öffentlichen Nahverkehrs ein gesondertes, von der Gesellschaft lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des zum öffentlichen Nahverkehr gehörenden Unternehmens gelten
  • Der von der Gesellschaft dem Kunden in Rechnung gestellte Ticketpreis ergibt sich aus dem Grundpreis des Veranstalters ( Preis, welcher auf dem Ticket aufgedruckt ist) zuzüglich eines Vermittlungsentgeltes. Da die Gesellschaft die Tickets nicht immer direkt beim Veranstalter erhält, sondern auch durch Ihr internationales Partnernetzwerk bezieht, kann der zu zahlende Ticketpreis besonders bei sehr attraktiven und begehrten Veranstaltungen erheblich höher sein als der Betrag, der vom Veranstalter auf das Ticket aufgedruckt wurde
  • Die von der Gesellschaft gegenüber dem Kunden angegebenen Preise für die Tickets beinhalten die Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren, den Preis, der auf dem Ticket aufgedruckt ist, sowie die Mehrwertsteuer. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auskunft gegen die Gesellschaft, zu welchem Preis die Gesellschaft das Ticket erworben hat.

3. Vertragsabschluss

  • Alle auf der Internetseite www.vip-hospitality.de und in Katalogen, Anzeigen und Annoncen der Gesellschaft enthaltenen Angaben zu Tickets und Preisen sind nur eine invitatio ad offerendum. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die von ihm ausgewählten, in der Bestellung genannten Tickets ab. Der Kunde kann Bestellungen nur schriftlich per Email oder Fax oder Brief vornehmen, nicht online.
  • Die Gesellschaft prüft auf das Angebot des Kunden hin, ob die bestellte Anzahl von Tickets in der ausgewählten Preiskategorie noch vorhanden ist. Der Kaufvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung per Email, Fax oder Brief durch die Gesellschaft oder durch Übergabe der bestellten Tickets (insbesondere bei kurzfristigen Bestellungen) an den Kunden bzw. dessen Vertreter.
  • Sofern die bestellte Anzahl von Tickets in der vom Kunden bestellten Preiskategorie nicht mehr vorhanden ist, kann der Kunde entweder ein Alternativangebot der Gesellschaft annehmen oder von seiner Bestellung zurücktreten.
  • Die Gesellschaft bietet Tickets nur nach verfügbaren Kategorien an. Bestellungen für bestimmte Reihen und Sitzplätze innerhalb einer Kategorie durch den Kunden sind nicht verbindlich möglich.

4. Lieferung und Versandkosten

  • Die Tickets werden in der Regel erst an den Kunden ausgehändigt bzw. (nach Wahl der Gesellschaft an der Abendkasse hinterlegt oder an den Kunden geliefert) nach vollständiger Bezahlung der Tickets durch den Kunden, keinesfalls jedoch vor Aushändigung der Tickets durch den Veranstalter oder Vermittler an die Gesellschaft. Sofern eine Lieferung der Tickets ausnahmsweise vor vollständiger Bezahlung der Tickets durch den Kunden erfolgt, bleiben die Tickets bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Gesellschaft.
  • Die Gesellschaft entscheidet allein, welches Versandunternehmen beauftragt wird. Die Versandkosten werden zusätzlich zu den in Ziffer 2 genannten Ticketpreisen berechnet. Die Gesellschaft berechnet eine Versandpauschale und Bearbeitungspauschale in Höhe von € 15,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann die Gesellschaft höhere Versandkosten berechnen.

5. Stornierung und Ticketumtausch

  • Eine Stornierung, ein Umtausch oder eine Rückgabe von durch den Kunden bestellten Karten gegenüber der Gesellschaft bzw. bei der Gesellschaft ist nicht möglich.
  • Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt. Der Kaufpreis für dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets wird nicht von der Gesellschaft zurückerstattet.

6. Veranstaltungsdurchführung, Veranstaltungsausfall, Terminverlegung, Umbesetzungen, Insolvenz des Veranstalters

  • Die Gesellschaft haftet nicht für die Durchführung, den Ablauf, den Inhalt und die Qualität der jeweiligen Veranstaltung. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Gewähr hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Webseite www.vip-hospitality.de zur Veranstaltung auf Veranlassung Dritter mitgeteilter Angaben.
  • Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Vermittler oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich. Die Gesellschaft ist nicht direkter Vertragspartner des Veranstalters (Punkt 2.2).
  • Im Falle der Absage von Veranstaltungen oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführten Veranstaltungen bestehen etwaige Ansprüche des Kunden nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter, keinesfalls gegenüber der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die für ihre eigenen Leistungen vereinnahmten Gebühren und Geldbeträge an den Kunden zurückzuerstatten und haftet auch nicht bei Umbesetzungen bei den Veranstaltungen, keinesfalls gegenüber der Gesellschaft. Ob der Kunde Ansprüche gegen den Veranstalter hat, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.
  • Im Falle einer Absage der Veranstaltung ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, die Gebühren und den für seine eigenen Dienstleistungen erhaltenen Geldbetrag zu erstatten. Im Falle einer Stornierung hat der Kunde keine Ansprüche gegen die Gesellschaft. Die Ansprüche des Kunden gegen den Betreiber hängen von der vertraglichen Vereinbarung zwischen Kunde und Betreiber ab. Insbesondere übernimmt die Gesellschaft keine Haftung im Falle der Unfähigkeit des Betreibers.
  • Hygienische Maßnahmen & länderspezifische Vorschriften. Alle Ticketinhaber sind verpflichtet, alle sanitären Maßnahmen und Richtlinien zu beachten, die im Rahmen des COVID-19 in der Veranstaltungsstätte gelten oder die für den Zugang zur Veranstaltungsstätte erforderlich sind, dazu gehören auch ggf. Impfungen und Corona-Tests. Darüber hinaus wird in den Geschäftsbedingungen klargestellt, dass die Inhaber von Eintrittskarten verpflichtet sind, die besonderen behördlichen Vorschriften einzuhalten, die bei der Einreise aus dem Ausland in das Land gelten, in dem die Veranstaltung, stattfindet. Sollte ein Ticketinhaber gegen diese Richtlinien, Bestimmungen, Vorschriften verstoßen, so haftet nicht die VIP-Hospitality GmbH für diesen Umstand und die eventuelle Ausschließung von der Veranstaltung, der Ticketinhaber ist alleine hierfür verantwortlich und kann auch bei Nichtzutritt zur Veranstaltungsstätte keine Rückerstattung verlangen.

7. Rechtswahl

Die Gesellschaft und der Kunde vereinbaren – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Anwendung deutschen materiellen Rechts und deutschen Zivilprozessrechts.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke

9. Datenschutz

Mit der Abgabe der Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die bei der Bestellung angegebenen persönlichen Daten von der Gesellschaft zum Zweck der ordnungsgemäßen Abwicklung der Bestellung und der insoweit geschlossenen Verträge gespeichert werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Daten an Partnerunternehmen weiterzugeben, soweit dies für die Vertragsabwicklung – insbesondere die Zahlungsabwicklung und den Versand der Tickets – erforderlich ist.

Mai 2020 HRB 219151 Amtsgericht München

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VIP-Hospitality Sportainment GmbH für die Tätigkeit als Reiseveranstalter

Für die Tätigkeit als Reiseveranstalter (VIP-Hospitality Sportainment GmbH, nachfolgend Gesellschaft genannt, Rheinpromenade 10, 40789 Monheim on the Rhine), gelten folgende AGB:

§ 1 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angaben auf der Internetseite der VIP-Hospitality Sportainment GmbH stellen nur eine invitatio ad offerendum dar. (2) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende der VIP-Hospitality Sportainment GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der VIP-Hospitality Sportainment GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder per e-mail erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt die VIP-Hospitality Sportainment GmbH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Reisenden auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der VIP-Hospitality Sportainment GmbH zustande.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungent

(1) Der Reisende ist verpflichtet, die für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preise zu bezahlen. (2) Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. (3) Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. (4) Die Gebühren im Falle einer Stornierung werden sofort fällig.

§ 3 Leistungsänderungen und Preisänderungen

(1) Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. (2) Eine Änderung einer Reiseleistung ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis durch die VIP-Hospitality Sportainment GmbH zu erklären. (3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der VIP-Hospitality Sportainment GmbH zu verlangen, wenn die VIP-Hospitality Sportainment GmbH in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Reisende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Erklärung der VIP-Hospitality Sportainment GmbH über die Änderung der Reiseleistung gegenüber der VIP-Hospitality Sportainment GmbH geltend zu machen. (4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Vertragserfüllung 4 Monate und erhöhen sich die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafengebühren oder Flughafengebühren oder Flugabschläge, so kann der vereinbarte Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöht werden: a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reisepreis um den Erhöhungsbetrag erhöht werden; b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der Reisepreis wird um den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag erhöht; c) bei Erhöhung von Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber der VIP- Hospitality Sportainment GmbH nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht werden. Eine Preisänderung ist jedoch nur bis zum 21. Tage vor Reiseantritt zulässig.“ Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm der VIP-Hospitality Sportainment GmbH zu verlangen, wenn die VIP-Hospitality Sportainment GmbH in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Reisende hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Erklärung der VIP-Hospitality Sportainment GmbH über die Preiserhöhung gegenüber der VIP-Hospitality Sportainment GmbH gegenüber geltend zu machen.

§ 4 Ausführendes Luftfahrtunternehmen sowie gemeinschaftliche Liste und Flugbeförderung

(1) Der Veranstalter ist gemäß Verordnung EG 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, den Reisenden bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, wird die VIP-Hospitality Sportainment GmbH den Reisenden über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichten. Sobald die Identität endgültig fest steht, wird die VIP- Hospitality Sportainment GmbH den Reisenden entsprechend unterrichten. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird die VIP-Hospitality Sportainment GmbH den Reisenden so rasch wie möglich hiervon unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann auf www.lba.de eingesehen werden. (2) Die VIP-Hospitality Sportainment GmbH weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt der VIP-Hospitality Sportainment GmbH mit den Reiseunterlagen.

§ 5 Rücktritt des Reisenden / Stornokosten

(1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der VIP-Hospitality Sportainment GmbH, Rheinpromenade 10, 40789 Monheim am Rhein, Fax +49(0)160-977 864 77 oder per E-Mail unter [email protected] zu erklären. (2) Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die VIP-Hospitality Sportainment GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann die VIP-Hospitality Sportainment GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden wie folgt berechnet:

  • lugreisen bis zum 31.
    Tag vor Reiseantritt 25 % ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 % ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 % ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des gesamten Reisepreises
  • Event-Reisen und Incentive-Reisen bis
    43 Tage vor Reiseantritt 20 % ab 42. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60 % ab 21. bis 10. Tag vor Reiseantritt 80 % ab 9. Tag oder vor Reiseantritt 90% ab 3. Tag oder bei Nichterscheinen bis einschließlich des Tages des Reiseantritt 95 % des gesamten Reisepreises

(3) Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der VIP-Hospitality Sportainment GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von der VIP-Hospitality Sportainment GmbH geforderte Pauschale. (4) Die VIP-Hospitality Sportainment GmbH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die VIP-Hospitality Sportainment GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berück-sichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

§ 6 Mindestteilnehmerzahl

Die VIP-Hospitality Sportainment GmbH kann bei Nichterreichen einer im Prospekt und der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Monate vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wobei maßgeblich für die. Rechtzeitigkeit des Rücktritts der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reisenden ist. In diesem Fall erhält der Reisende den bereits bezahlten Reisepreis vollständig zurück. Stattdessen kann der Reisende die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, soweit die VIP- Hospitality Sportainment GmbH in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen

§ 7 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Die VIP-Hospitality Sportainment GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung der VIP-Hospitality Sportainment GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt die VIP-Hospitality Sportainment GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

§ 8 Reiseunterlagen

Der Reisende hat die VIP-Hospitality Sportainment GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von der VIP-Hospitality Sportainment GmbH mitgeteilten Frist erhält.

§ 9 Beschränkung der Haftung

(1) Die vertragliche Haftung der VIP-Hospitality Sportainment GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die VIP-Hospitality Sportainment GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. (2) Die deliktische Haftung der VIP-Hospitality Sportainment GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisendem und je Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. (3) Die VIP-Hospitality Sportainment GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personenschäden und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der VIP-Hospitality Sportainment GmbH sind. Die VIP- Hospitality Sportainment GmbH haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, eine Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten und wenn für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweispflichten, Aufklärungspflichten oder Organisationspflichten der VIP-Hospitality Sportainment GmbH ursächlich geworden ist.

§ 10 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(1) Die VIP-Hospitality Sportainment GmbH wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Passvorschriften, Visavorschriften und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. (2) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zollbestimmungen und Devisenbestimmungen. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die VIP-Hospitality Sportainment GmbH schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Die VIP- Hospitality Sportainment GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die VIP-Hospitality Sportainment GmbH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

§ 11 Rechtswahl

(Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und der VIP- Hospitality Sportainment GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung

§ 12 Gerichtsstand

(1) Der Reisende kann die VIP-Hospitality Sportainment GmbH nur an deren Sitz verklagen. (2) Für Klagen der VIP-Hospitality Sportainment GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen den Reisenden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Privatrechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der VIP-Hospitality Sportainment GmbH vereinbart. (3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und der VIP-Hospitality Sportainment GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder b) wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Bestimmungen dieses Vertrages oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht berührt.

§ 14 Zahlung mit Kreditkarte und Versand

Kreditkartenzahlungen sind möglich. Die Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt circa zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bzw. Reisebeginn mit eingeschriebener Briefsendung. Pro Bestellung wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 15,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (innerhalb Deutschlands), 25,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (innerhalb der EU) und 45,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer (Versand weltweit) in Rechnung gestellt, sofern sensible Dokumente (z.B. Eintrittskarten) versendet werden. Andernfalls entfallen diese Kosten.


Für digitale Produkte fallen keine Versandkosten an.

§ 15 Veranstalter

VIP-Hospitality Sportainment GmbH, Rheinpromenade 10, 40789 Monheim am Rhein, [email protected] Telefon: +49(0)160-448 888 1, Geschäftsführer: Daniel Niepmann, UST.ID-NR: DE266533878 / HRB 100272 Amtsgericht Düsseldorf

§ 16 Ausschlussfrist

Reisevertragliche Ansprüche hat der Reisende gegenüber der VIP- Hospitality Sportainment GmbH, Rheinpromenade 10, 40789 Monheim am Rhein innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

§ 17 Verjährung

Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in 2 Jahren ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

§ 18 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Reisende der VIP-Hospitality Sportainment GmbH zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

Stand Januar 2013 HRB 219151 Amtsgericht München